Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der angekündigten hohen Temperaturen hat der Landkreis Grafschaft Bentheim die „Zeit besonderer Brandgefahr“ ausgerufen. Damit gelten ab sofort die Regelungen der Waldbrandverordnung.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, beim Aufenthalt in Wäldern, Mooren und Heidegebieten besonders aufmerksam und vorsichtig zu sein.
Folgende Verbote sind insbesondere zu beachten:
- Straßen, befahrbare Wege sowie markierte Wander- und Reitwege in Wäldern, Mooren und Heidegebieten dürfen nicht verlassen werden.
- Offenes Feuer, Rauchen sowie der Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen in Wäldern, Mooren, Heidegebieten und deren unmittelbarer Nähe sind untersagt.
Bitte helfen Sie mit, Brände zu vermeiden: Entsorgen Sie keine Zigarettenkippen oder Glasflaschen in der Natur, halten Sie Waldzufahrten frei und stellen Sie Fahrzeuge nur auf ausgewiesenen Parkplätzen ab.
Sollten Sie einen Brand entdecken, verständigen Sie bitte umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112.
Die vollständige Verordnung des Landkreises Grafschaft Bentheim steht hier als Download zur Verfügung.
