Bebauungsplanes Nr. 25 „Dorfmitte, Teil 3“
– Aufstellungsbeschluss –

Die Gemeinde Wilsum / GGB Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft Landkreis Grafschaft Bentheim mbH, Nordhorn konnten eine weitere Fläche für eine Wohnbebauung gewinnen und zwischenzeitlich die Grundstücksverhandlungen für das zukünftige Wohnbaugebiet „Dorfmitte, Teil 3“ zum Abschluss bringen, so dass nunmehr das Bauleitplanverfahren eingeleitet wurde.
Mit einer 11.500 m2 großen Teilfläche des Flurstücks 105/13, Flur 20, Gemarkung Wilsum, südlich der Dorfstraße und im Osten angrenzend an die Gemeindestraße „Am Geelkamp“ steht nunmehr
eine städtebaulich gut geeignete ortskernnahe Fläche für die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ als Siedlungserweiterung zur Verfügung. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Dorfmitte, Teil 3“ ist aus der Anlage ersichtlich.

 

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