Der Rat der Gemeinde Wilsum hat in seiner Sitzung am 14.11.2023 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 25 „Dorfmitte, Teil 3“, einen Verfahrenswechsel vom beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB zum regulären Aufstellungsverfahren gemäß §§ 2, 10 BauGB durchzuführen.
Ursprünglich hatte der Rat der Gemeinde Wilsum in seiner Sitzung am 11.10.2022 die Einleitung und Durchführung des Verfahrens nach § 13b BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25 „Dorfmitte, Teil 3“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Am 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht einen im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan für unwirksam erklärt, da die Verfahrensart nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist (Die GN berichteten: Link).
Daher wurde der oben genannte Verfahrenswechsel notwendig.
Als Anlage finden Sie einen aktuellen Planungsentwurf: