Gute Nachrichten für die Gemeinde Wilsum: Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Uelsen für den Windpark Wilsumer Brook ist mit der öffentlichen Bekanntmachung nun wirksam. Damit ist ein wichtiger planungsrechtlicher Meilenstein erreicht.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim hatte die Planung bereits im Oktober 2025 unter Maßgaben genehmigt. Nachdem die geforderten Ergänzungen und Überarbeitungen vorgenommen wurden, bestätigte der Landkreis im Juni 2026 die vollständige Erfüllung der Maßgaben. Anschließend wurden die geänderten Unterlagen erneut öffentlich ausgelegt und vom Rat der Samtgemeinde Uelsen am 30. Juni 2026 beschlossen. Mit der Bekanntmachung vom 2. Juli 2026 ist die Flächennutzungsplanänderung nun rechtswirksam.
Für Wilsum bedeutet dies mehr Planungssicherheit für die weitere Entwicklung des Windparks. Das Projekt stellt einen wichtigen Baustein für die regionale Energiewende dar und eröffnet zugleich Chancen für Wertschöpfung vor Ort sowie eine langfristige Beteiligung der Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger.

